Partizipation

Das Recht auf Partizipation – also auf Mitbestimmung – ist ein Menschenrecht, das auch Kinder und Jugendliche einschließt. Verbindlich verankert ist es unter anderem in der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta, im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie in einzelnen Ländergesetzen. Denn Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und an Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen. In den Kinder- und Jugendfeuerwehren wird dieses Recht auf Selbstbestimmung etwa durch Jugendsprecherinnen und Jugendsprecher gelebt, die als Sprachrohr für die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eintreten.

Mit dem Projekt „Partizipation" hat sich die Landesjugendleitung das Ziel gesetzt, junge Menschen noch stärker zu beteiligen. Dafür haben wir an verschiedenen Fortbildungen teilgenommen und Kooperationspartner gewonnen, die uns mit ihrem Know-how unterstützen. Auf Landesebene wird das Landesjugendforum bewusst stärker in Entscheidungen eingebunden.

In der Praxis zeigt sich Partizipation an vielen Stellen: Bei der Entwicklung von Materialien werden die Jugendlichen nach ihren kreativen Ideen gefragt – etwa beim Spiel „Retten, Löschen, Spielen" oder bei Filmtiteln für Werbefilme. Für die Lehrgangsplanung wird das Landesjugendforum gefragt, ob die Inhalte ihren Wünschen entsprechen, und über die Ziele der Bildungsreisen entscheiden die Jugendlichen selbst. Unser Anspruch bleibt, junge Menschen noch häufiger proaktiv einzubeziehen.

Eine Sammlung weiterführender Informationen zum Thema Partizipation von Jugendlichen ist auf einem Online-Padlet zusammengestellt.