Freistellung nach HKJGB

Das Land Hessen gewährt allen privat Beschäftigten über 16 Jahren einen Rechtsanspruch auf bis zu 12 Tage bezahlte Freistellung im Kalenderjahr für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch).

Die Freistellung gilt für Tätigkeiten als Leiter:in, pädagogische:r Betreuer:in oder Helfer:in bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen sowie für Qualifizierungsmaßnahmen wie Tagungen und Seminare.

Ablauf in vier Schritten

  1. Arbeitgeber informieren
  2. Online-Antrag stellen auf hjr-freistellungen.de
  3. Teilnahmebescheinigung vom Veranstalter einholen
  4. Lohnkostenrückerstattung: Arbeitgeber reicht den Antrag ein

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